Information für Promovierende

Das Präsidium hat folgenden Beschluss zur Durchführung der mündlichen Prüfungen im Rahmen der Promotion per Videokonferenz gefasst.

„An der TU Clausthal werden mündliche Promotionsprüfungen mit Präsenz angestrebt. Sind Präsenzveranstaltungen unter Berücksichtigung der aktuellen, behördlich verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nicht möglich, ist zunächst eine Verschiebung der Disputationen in Erwägung zu ziehen. In begründeten Härtefällen kann die Fakultät auf Antrag zulassen, dass eine Disputation auf elektronischem Weg über eine Bild- und Tonverbindung (Videokonferenz/Videotelefonie) abgelegt wird. Vor dieser Entscheidung holt die Fakultät die Zustimmung aller Mitglieder der Promotionskommission ein. Ein Anspruch auf Ablegung der Disputation über Videokonferenz besteht nicht.

Diese Regelung gilt solange, bis Präsenzveranstaltungen an der Universität wieder ohne jede Einschränkung stattfinden können. Es gilt das Datum der Antragstellung.“

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die jeweilige Fakultät.