Zweitpublikationsrecht und kumulative Promotion

Viele Dissertationen werden als Gesamtwerk, als sogenannte Monografie, angefertigt. Haben Sie jedoch während Ihrer Promotionszeit einige Publikationen veröffentlicht, kann sich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, kumulativ zu promovieren.

In einigen Fachbereich, vor allem in den Naturwissenschaften, ist es möglich, einzelne, meist in Fachzeitschriften veröffentlichte Artikel zusammen zu fassen und einzureichen. Diese Art der Dissertation wird kumulative, Publikations- oder Sammeldissertation genannt.

Die weiteren Bedingungen einer kumulativen Dissertation schreibt die Promotionsordnung vor (§12, Promotionsordnung). Dabei ist auf das sogenannte Zweitpublikationsrecht (§38, Urheberrechtsgesetz) zu achten.

Haben Sie wissenschaftliche Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht, die Sie in einer kumulativen Dissertation verwenden wollen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Verlag über die Sachlage zur Zweitveröffentlichung. Viele Verlage bieten Publikationsverträge an, bei denen Zweitveröffentlichungen, z.B. nach einer sechs- bis 12-monatigen Embargofrist, ermöglicht werden. Oft sind auch Zweitveröffentlichungen in Form der Postprintversion möglich.

Planen Sie eine kumulative Promotion und benötigen Sie Beratung, können Sie sich gern an unsere Universitätsbibliothek wenden. Frau Frank berät Sie gern zu Ihrem Vorhaben.